Heute möchte ich Dir eine weitere geförderte Form der Altersvorsorge näher bringen. Vermutlich kennst Du sie nicht oder nicht gut:
Die Basisrente. Auch Rürup-Rente genannt.
Warum gibt es die Basisrente?
Die Basisrente wurde im Jahre 2005 eingeführt. In diesem Jahr ersetzte die Bundesregierufn das in Deutschland geltende 3-Säulen-Konzept der Altersvorsorge durch das sogenannte 3-Schichten-System.
Bis einschließlich 2004 waren die Ablaufleistungen aus den bis dahin so populären Lebens- und Rentenversicherungen steuerfrei. Zumindest wenn Du sie mindestens 12 Jahre hast laufen lassen und 5 Jahre lang Beiträge gezahlt hast. Dies führte zu den absurdesten und wildesten Konstrukten, die heutzutage kein Mensch mehr in Betracht ziehen würden.
Long Story short. Gegen die Ungerechtigkeit in der Besteuerung der Alterssicherung klagte ein Beamter. Diese Klage richtete sich gegen die Unterschiede in der Besteuerung der Alterssicherungen.
Sprich, er fand die volle Besteuerung der Pension im Vergleich zur nur minimalen Besteuerung der AltersRente unfair.
Sein Ziel war natürlich, die Besteuerung der Pensionen zu senken.
Dieser Fall landete natürlich vor Gericht, sogar vor dem Bundesverfassungsgericht.
Dies entschied, dass der Unterscheid tatsächlich gegen die Verfassung verstößt. Genauer gesagt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Allerdings nicht so wie der Herr hoffte, sondern im genauen Gegenteil. Die Besteuerung der Renten wurde angepasst.
Dies geschieht in einem Prozess, der bis ins Jahre 2040 andauern wird.
In diesem Zusammenhang führte man die Basisrente ein. Diese ist ein Äquivalent der Versicherungswirtschaft zur gesetzlichen Rente. Genau wie diese gehört auch die Basisrente zur ersten Schicht. Zu dieser gehören weiterhin die Pensionssysteme der Beamten, die Versorgungswerke und die Alterssicherung der Landwirte
Wie funktioniert die Basisrente?
Ich habe ja schon kurz gesagt, dass die Basisrente zur ersten Schicht der Altersvorsorge gehört. Damit ist auch die Funktionsweise festgelegt. Sie funktioniert analog der gesetzlichen Rente.
Konkret heißt das, dass Du bis zu einem bestimmten Stichtag Beiträge zahlst. Das ist die sogenannte „Aufschubzeit“.
Nach der Aufschubzeit kommt die Abrufphase. Ab diesem Stichtag erhältst Du eine immer gleichbleibende monatliche Rente. Immer gleich heißt, die Rente kann nicht geringer werden. Höchstens mehr, wenn die Überschüsse dies zulassen.
Nachteile
Die Nachteile, wenn man es denn so sehen will, sind folgende:
- Die Basisrente ist nicht kapitalisierbar. Das heißt, dass Du sie nicht kündigen und auszahlen lassen kannst.
- Die Basisrente lässt am Ende keine Kapitalleistung zu. Du erhältst stattdessen ausschließlich eine lebenslange monatliche Rente.
- Die Basisrente ist nicht vererbbar. Stattdessen kannst Du nur eine Witwen- und Hinterbliebenenrente vererben. Dies ist analog der gesetzlichen Rente. Dementsprechend begrenzt ist der Kreis der berechtigten Personen: Ausschließlich Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder sind dazu berechtigt.
Vorteile
- Die Basisrente ist in hohem Maße gefördert.
- Sie ist eine richtige Altersvorsorge
- Die Basisrente ist ALG II und Insolvenzgeschützt. Das heißt, niemand kann sie Dir wegnehmen.
Wie du siehst, alles hat zwei Seiten. Ob die Nachteile oder Vorteile für Dich überwiegen, das kannst nur Du alleine entscheiden. Allerdings lässt Du Dich am besten von einem FAIRmögensberater im Rahmen einer Allfinanzberatung beraten. Der kennt alle Zusammenhänge und kann Dir sagen, ob eine Basisrente Sinn für Dich macht.
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Basisrente
Eine Basisrente kannst Du für mehrere Zwecke nutzen.
- Sie ist eine der besten wirklichen Altersvorsorgearten.
- Kannst Du die Basisrente als Träger für eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung benutzen.
Warum kann dies Sinn machen?
Das kann sinnvoll sein, damit Du die BU steuerlich gelten machen kannst. Klingt im ersten Moment super, kann es auch sein. Muss es aber nicht. Denn auch die Besteuerung der Leistung ist eine andere als bei der 3. Schicht. Das genau zu erläutern, sprengt hier aber den Rahmen. Deswegen gilt auch hier: Lass Dich in Kontext Deiner gesamten Finanzsituation beraten! Für einen Schnellschuss ist das Thema zu komplex und zu wichtig. Für mehr zum Thema Berufsunfähigkeit, schau mal hier vorbei. Da hast Du einiges an Infirmation dazu.
Förderung der Basisrente
Wie sieht die Förderung bei der Basisrente denn genau aus?
Die betriebliche Altersversorgung fördert der Staat über sozialabgaben- und steuerfreie Beiträge. Dazu mehr in einem kommenden Blogpost.
Die Förderung der Basisrente läuft über die Steuererklärung.
Du erhältst darüber Beiträge zurückerstattet.
Ein Beispiel zeige ich Dir hier gerne:
Angenommen, Du zahlst im Jahr 1.000 € in die Basisrente ein.
Davon kannst Du im Jahre 2021 92% steuerlich geltend machen.
In diesen konkreten Fall wären das 920 €.
Jetzt hast Du z.B. einen Durchschnittsteuersatz von 35%.
Dann bekommst Du 35% von 920 € zurück, insgesamt 322 €.
Diese 322 € kannst Du dann im Folgejahr zusätzlich investieren, was Deine Steuerrückerstattung hebelt, sondern auch Deine Rente erhöht. KOSTENLOS! Rechne Dir das mal kurz in Gedanken hoch. Wieviel Du vom Staat dazu bekommst, wenn Du jedes Jahr einfach nur Deine 1.000 € bezahlst.
Bis zum Jahr 2025 erhöht sich der Anteil, den Du geltend machen kannst auf 100%.
Dann wären es 350 € pro Jahr, die Du nur für Deinen Anteil zurückbekommst, über 520 € inkl. der Reinvestition!
Jetzt gehen wir mal davon aus, Du bist 35 Jahre jung und arbeitest bis 67. Dann reden wir hier von weit in etwa von 16.500 €! Ohne irgendwelche Wertentwicklung in dem Vertrag!
Das bedeutet, der Staat beteiligt sich mit 50% Deiner Beiträge an Deiner Rente. Ohne irgendeine Rendite wären aus 32.000 € 48.500 geworden. Noch Fragen, ob das lohnt?
Maximaler Förderbetrag
Der maximal förderungsfähige Betrag beläuft sich im Jahr 2021 auf 25.787 € pro Person. Bei Ehepaaren das Doppelte. Hier aber bitte aufpassen, die Summe gilt für ALLE Beiträge der ersten Schicht. Also auch für die gesetzliche Rente, berufsständische Versorgungswerke und die Rente für Landwirte. Aber der Durchschnittsverdiener kommt nicht wirklich in die Nähe dieser Summen.
Bezugsphase
In der Rentenbezugsphase musst Du beachten, dass Steuern fällig werden.
Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach dem Renteneintrittsjahr.
Im Jahr 2021 sind es 81%. Dieser Satz erhöht sich bis 2040 auf 100%.
Achtung: Entscheidend für Deinen Besteuerungsanteil ist ausschließlich das Renteneintrittsjahr. Dieser Anteil erhöht sich nicht, außer für Erhöhungen, die wie eine neue Rente bewertet werden.
Nochmal Achtung: Das gilt auch für die BU-Renten, sollten diese an die Basisrente gekoppelt sein. Diese sind steuerpflichtig!! Sprich mit Deinem Berater!
Solltest du freiwillig gesetzlich versichert, so fallen hier wie bei jeder Einkunftsart Krankenversicherungsbeiträge an.
Solltest Du während der Bezugsphase in der Rentengarantiezeit versterben, so wird aus dem noch vorhanden Kapital eine Hinterbliebenenrente gezahlt. Diese läuft ebenfalls lebenslang. Auch hier gilt: Besprich die Details dazu mit Deinem Berater!
Zusammenfassung
Du siehst wie komplex und wieviele Gestaltungsmöglichkeiten die Basisrente bietet. Hierzu kann ich nur immer wieder sagen: Vereinbare einen Termin mit Deinem Berater. Der kann Dir zu allem helfen.
Ich hoffe, Du erkennst, wie sinnvoll die Basisrente sein kann. Wenn mir das gelungen ist, dann habe ich alles richtig gemacht.
Bei Fragen kannst Du mich wie immer kontaktieren.
Die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten findest Du am Ende.
Bleib bitte gesund, pass auf Dich auf!
Bis bald!
Dein
Alexander Brünisholz
FAIRmögensberater mit Herz und Verstand
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