Finanzen für Beamte

Altersvorsorge Tipps Versicherungen

Der Beamte. Viele wissen, dass da einiges anders ist, als bei den „normalen“ Arbeitnehmern, also den Angestellten und Arbeitern. Aber was genau?

Heute möchte ich mit einigen Gerüchten und Vorurteilen aufräumen, die Beamte und ihre Sicherungssysteme betreffen.

Einige denken, die zahlen ja keine Steuern, die kriegen alles geschenkt, usw. usw.. Ich zeige Dir in diesem Post, dass daran nicht alles wahr ist, dass das Beamtenleben nicht nur cool ist, wie man vielleicht glaubt.

Was ist beim Beamten denn überhaupt anders als beim Angestellten?

So einiges:

  1. Die Krankenversicherung
  2. Die Alterssicherung
  3. Die Arbeitskraftabsicherung
  4. Eventuell die Haftpflichtversicherung

Beginnen wir mit der Krankenversicherung.

Je nach Dienstherrn haben Beamte Anspruch auf einen bestimmten Prozentsatz an Beihilfe in der Krankenversicherung und unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

So hat z.B. die Bundespolizei genau wie die Bundeswehr freie Heilfürsorge, d.h. sie müssen sich gar nicht selbst versichern, sämtliche Krankheitskosten trägt der Beihilfeträger, in diesem Fall der Bund.

Landesbeamte haben in der Regel einen Beihilfesatz von 50%, d.h. sie müssen noch 50% der Kosten absichern. Die, die es gesundheitlich können, machen das in der Regel über eine private Krankenversicherung.

Dies ist in der Regel viel günstiger als die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, da ja nur 50% abgesichert werden müssen.

Kinder haben meistens 70-80% Beihilfe, je nach Bundesland.

Was jedoch alle absichern müssen, ist die Pflegepflichtversicherung, auch die Beamten mit freier Heilfürsorge wie Bundeswehr und Bundespolizei.

Dies verbindet man meistens mit dem Abschluss einer Anwartschaft, gerade bei der Bundeswehr, da ja doch die wenigsten Berufssoldaten werden und irgendwann eine Beamtenstelle bei einem Land als Beihilfeträger und Dienstherrn bekommen. Der Vorteil einer Anwartschaft ist, dass man sich den Gesundheitszustand zum Abschluss sichert und sich keiner erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen muss.

Hast Du Fragen zur Beihilfe oder zum Thema Krankenversicherung für Beamte? Dann schreib mir doch einfach: alexander@bruenisholz.com

Thema Nummer 2 ist die Alterssicherung für Beamte.

Beamte erhalten nach ihrem Erwerbsleben keine Rente, sondern eine Pension. Diese staffelt sich nach Ihrem Entgelt in der Dienstzeit und der Anzahl an Dienstjahren.
Maximal sind dies ca. 71% der letzen Dienstbezüge. Diese Marke ist erreicht, wenn der Beamte 40 Jahre im Dienst war.

Das klingt jetzt erstmal viel. Zudem der Beamte in seinem Erwerbsleben keine Abzüge für die Altersversorgung hat, im Gegensatz zum Angestellten oder Arbeiter, der gemeinsam mit seinem Arbeitgeber einen Rentenversicherungsbeitrag von momentan 18,6 % seines Bruttos zahlt.

Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass von der Pension noch die Beiträge für die private Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Diese sind oftmals nicht unerheblich und doch mehr als der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner.

Die durchschnittliche Pension eines Beamten liegt bei 2.570 €, die durchschnittliche Rente eines sozialversicherungspflichten Angestellten bei 984 €.

Woher kommt das? Unter den Beamten gibt es in der Regel keinen Niedriglohnsektor. 80% aller Beamten haben studiert. Akademiker verdienen normalerweise mehr als Nicht-Akademiker. (Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel!)

Ist das fair? Das weiß ich nicht, es ist auch nicht meine Aufgabe, dies jetzt sozialpolitisch aufzuarbeiten und zu beurteilen. Ich möchte nur die Fakten darstellen.

3. Die Arbeitskraftabsicherung für Beamte.

Sowohl „gesetzlich“ als auch privat fällt die Arbeitskraftabsicherung anders aus als bei den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern.

Für die Arbeitnehmer gibt es die Rente bei Erwerbsminderung und die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bei Beamten gibt es die sogenannte Dienstunfähigkeit. Eine private Versicherung sollte die „Dienstunfähigkeitsklausel“ (DU) enthalten.

Dienstunfähigkeit bedeutet, dass man aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflicht zu erfüllen. Sollte dies der Fall sein, wird man als Beamter in den Ruhestand versetzt. Die Bezüge, die man dann erhält, richten sich nach Salär und Dienstzeit, betragen jedoch wenigstens die sogenannte Mindestpension.

Diese beträgt momentan amtsunabhängig 65% der letzten Bezüge, bei einem Dienstunfall 66,67% der letzten Bezüge.

Für genaue Details Deiner Situation besprichst Du Dich am besten mit dem Berater Deines Vertrauens.

Wichtig ist, dass Du erkennt, dass Du auch als Beamter in diesem Bereich etwas für Deine Vorsorge tun solltest.

4. Kommen wir zum Abschluss zu dem Thema Haftpflicht, genau genommen zur Diensthaftpflicht.

Diese ist nötig, da Du als Beamter für Schäden, die Du in Deinem Dienst verursachst haftbar gemacht werden kannst. Dies gilt sowohl für Schäden, die Du den „Kunden“ als auch für die, die Du Deinem Dienstherren zufügst.

Rechtliche Grundlage:

Grundlage der Haftung:

§ 78 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz: „Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Beamtem gemeinsam den Schaden verursacht, so haften sie als Gesamtschuldner.“

§ 839 Abs. 1 BGB:
 „Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.“

Daraus geht hervor, dass die Privathaftpflicht das nicht abdeckt, sondern dass Du eine spezielle Deckung brauchst.

Dies gilt im Übrigen nicht nur für Beamte, sondern auch für Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Vielen ist das gar nicht bewusst, von daher bitte informier Dich, ob Deine Haftpflicht das Thema „Diensthaftung“ mit einschließt. Wenn nicht, sprich mit Deinem Berater, damit Du da abgesichert bist und Dir keine Sorgen machen musst.

Alexander Brünisholz

FAIRmögensberater mit Herz und Verstand

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