Vermögenssicherung – Haftpflichtversicherung

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Ihr habt letzte Woche abgestimmt und das Ergebnis war, dass Ihr das Thema „Sachversicherungen“ behandelt haben wollt.

Euer Wunsch ist mir Befehl. Da das alles aber viel zu viel für einen einzelnen Artikel ist, habe ich folgendes beschlossen:

Es wird eine Reihe von Artikeln zu dem Thema erscheinen. Zwei pro Woche.

Daher starte ich heute die Reihe „Vermögenssicherung“

Was bedeutet das überhaupt? Die meisten werden jetzt sagen „Ich hab doch gar kein Vermögen.“
Frage: Soll das auf ewig so bleiben? Darum geht es heute aber nicht. Das wird an anderer Stelle besprochen.

Sicherlich hast Du ein Vermögen. Jeder hat ein Vermögen. Nur die Größe ist unterschiedlich.

Du hast Dein Bargeld, Dein Kontoguthaben, eventuell Sparbücher, Deine Wohnungseinrichtung, Deine Immobilie, Dein Auto, Deinen Schmuck, einfach alles, was Dir gehört.

Und um all diese Dinge soll es heute hier gehen.

Kurz gesagt, um die klassischen „Sach-Versicherungen“.

Dazu gehören:

  • Privathaftpflicht
  • Tierhalterhaftpflicht
  • Hausratversicherung
  • Haushaltsglasversicherung
  • Unfallversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Reiseversicherung

Auf die Firmenversicherungen werde ich in dieser Reihe nicht eingehen, dafür wird es eine eigene geben.

Ich werde Dir zeigen, was bei diesen Versicherungen wichtig ist, was man machen KANN, aber auch was man vernachlässigen kann.
Oftmals entscheidet auch die individuelle Situation, was man abschließt und wie.

Lasset die Spiele beginnen.

Ich starte mit der wohl wichtigsten privat abschließbaren Versicherung, der (Privaten) Haftpflicht.

Warum braucht man sowas? Weil das BGB folgendes aussagt:

§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Auf Deutsch: Wenn Du jemandem was kaputt machst, musst Du es bezahlen. Und zu kaputt machen zählt auch die Gesundheit bzw. körperliche Unversehrtheit.
Das kann richtig teuer werden. Das kann in die Hunderttausende oder Millionen gehen.
Denn: Du haftest in der Höhe UNBEGRENZT! Mit Deinem gesamten Vermögen. Auch dem, das Du erst später im Leben erwirbst.
Von daher ist die Deckungssumme wichtig. Mittlerweile haben Spitzentarife 50-100 Millionen € Deckungssumme.

Willst Du eine Selbstbeteiligung (SB) im Tarif? Selbstbeteiligungen machen die Tarife günstiger. Aber macht bei einer Haftpflicht eine SB Sinn?
Nach meiner Erfahrung liegen die meisten Schäden unter 300 Euro, viele sogar unter 150.
Ich persönlich mache in die privaten Haftpflichtversicherungen nie Selbstbeteiligungen, einfach weil es keinen Sinn macht.

Viele wollen eine Haftpflicht wegen der Kinder abschließen.
Wenn Du Dir aber §828 BGB anschaust, ist das der falsche Ansatz.
Da steht nämlich folgendes:

§ 828 Minderjährige

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

Dazu kommt, dass Du Deine Aufsichtspflicht als Elternteil vernachlässigt haben musst, damit Du bzw. Dein Kind haftbar gemacht werden können.
Das ist sehr wichtig zu wissen und ist in §832 BGB geregelt.

Oftmals höre ich Geschimpfe, das die Versicherung ja nicht zahlt, was soll das denn, sind die verrückt, usw.

Dazu gibts nen ganz einfachen Merksatz:
Wenn Du haftbar für den Schaden bist, dann zahlt es Deine Versicherung.
Wenn Deine Versicherung nicht zahlt, dann bist Du nicht haftbar zu machen und brauchst es auch nicht selbst zu zahlen.

Ganz ganz ganz wichtiger Satz. Vergiss den niemals.

Die Haftpflichtversicherung kann als eine Art „passive Rechtsschutzversicherung“ gesehen werden, da sie die Ansprüche des „Gegners“ prüft und im Schuldfall begleicht. Das kann bis vor Gericht gehen, wo dann endgültig über Schuld oder Nichtschuld entschieden wird. Die Kosten trägt die Versicherung.

Eine weitere wichtige Anmerkung: Die Haftpflichtversicherung ersetzt keine Eigenschäden. Ich wiederhole: Keine Eigenschäden. Das werd ich immer gefragt: Du, ich hab mir die Brille kaputt gemacht, Du, ich hab mir das kaputt gemacht.
Die Haftpflichtversicherung zahlt KEINE Eigenschäden. Denn dann wären die Prämien kaum zu bezahlen und außerdem gibt es keine rechtliche Grundlage dafür.

Es gibt aber sehr wohl Gesellschaften, die das gegen Mehrprämie und mit einer gewissen Selbstbeteiligung anbieten. Frag mich gerne.

Apropos Prämien. Eine Private Haftpflichtversicherung ist nicht sehr teuer und kostet zwischen 80 und 150 € pro Jahr. Je nachdem, was eventuell noch an Zusatzleistungen drin ist.

Die Erstattung richtet sich übrigens nach dem ZEITwert. Nicht nach dem Neuwert. Es gibt Gesellschaften, da kannst Du die Neuwerterstattung kostenpflichtig dazu buchen.

Du bist übrigens nicht nur für die Schäden haftbar, die Du dritten als Privatperson zufügst.

Als Tierhalter ist der §833 BGB für Dich wichtig. Wichtig ist dieser Paragraph insbesondere für Hunde und Pferde.
Daher gibt es für diese beiden Tierarten spezielle Tarif in der Haftpflichtversicherung.

Alle weitere Haftungen kannst Du Dir hier anschauen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG007602377

Achte auch darauf, dass Du den richtigen Tarif abgeschlossen hast. Viele starten ja mit einem Single-Tarif und ändern den nie, wenn sie zusammen ziehen oder heiraten. Solltest Du einen Single-Tarif haben und Dein(e) Partner(in) verursacht den Schaden, dann ist das nicht so toll.

Ab wann brauchst Du eine eigene Haftpflichtversicherung?
Normalerweise bist Du bis zum Ende Deiner ersten Ausbildung, egal ob berufliche Ausbildung oder Studium, bei Deinen Eltern im Familientarif mitversichert.
Also, sobald du ausgelernt oder das Studium abgeschlossen hast, brauchst Du Deine eigene.
Wie immer gibt’s auch hier Ausnahmen. Aber: keine Werbung 🙂

Ein fairer Berater Deines Vertrauens wird Dich sicherlich gerne über für Dich relevante Paragraphen informieren und Dir helfen, den für Dich passenden Versicherungsschutz zusammen zu stellen.

Such Dir einen Versicherer aus, der Dir eine Bestleistungsgarantie bietet. Was ist das? Bestleistungsgarantie besagt, dass falls Du einen Schaden hast, der bei Deinem aktuellen Versicherer nicht versichert wäre, es aber einen anderen am Markt gibt, der das bietet, trotzdem versichert bist. Geil, oder?
Du brauchst Dir nie wieder Gedanken zu machen, ob auch wirklich alles, was versicherbar ist, versichert ist.

Was Dein Versicherer ebenfalls abdedcken sollte, sind die sogenannten Gefälligkeitsschäden. Das heißt, wenn Du z.B. beim Umzug jemandem was kaputt machst, bist Du dafür haftbar. Nur übernimmt das nicht jede Versicherung. Lies das bitte in den Bedingungen nach oder lass Dich beraten. Kostet dann vielleicht ein bisschen mehr, aber das sollte Dir eine Freundschaft wert sein!

Ich hoffe, ich konnte Dir wieder einige Einblicke in die Welt der Versicherungen und Finanzen geben.

Den nächsten Artikel kann ich schon ankündigen, der wird sich um das Thema Hausrat und Haushaltsglas drehen.

Bis dahin!
Bleib gesund, pass auf Dich auf!


Dein

Alexander Brünisholz

FAIRmögensberater mit Herz und Verstand

Einen Termin kannst du direkt unter termine.bruenisholz.com buchen

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Kontakt – Alex erklaert Finanzen (alex-erklaert-finanzen.de)

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