Vermögenssicherung Teil 4 – Wohngebäudeversicherung

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Die größte Investition, die Menschen normalerweise in ihrem Leben tätigen, sind die eigenen 4 Wände, bevorzugt das eigene Ein- oder Zweifamilienhaus. Dafür braucht man eine Wohngebäudeversicherung.

Wie Du das vernünftig absicherst, was wichtig ist, was evtl. weniger wichtig ist, darum geht es heute in diesem Artikel.

Aber wie erwähnt, es wird nur um Ein- und Zweifamilienhäuser gehen, alles was größer ist, ist ein Sonderfall, der ganz individuell tarifiert und betrachtet werden muss.

Vieles ist ähnlich wie bei der Hausratversicherung, über die wir vor kurzem gesprochen haben. Du wirst hier einiges wieder erkennen.

Ich fange, wie bei der Hausratversicherung, damit an, was beide unterscheidet. Oftmals bist Du Dir unsicher, ist das jetzt Hausrat oder Wohngebäude?!

Die fachlich korrekte Definition lautet:
Alles, was fest mit dem Mauerwerk verbunden ist, zählt zur Wohngebäudeversicherung. Der Rest ist Hausrat
Die Küche muss eine speziell für diese Wohneinheit abgemessene und zugeschnittene Einbauküche sein, damit sie unter die WGV fällt, ansonsten ist die Küche Hausrat.
Bei Satellitenanlagen ist es so: Hat das Haus nur eine Satellitenanlage (Schüssel), so zählt die zur WGV. Hat das Haus mehrere, so zählt sie zur jeweiligen Hausratversicherung.

Also, analog zur Faustformel bei der Hausrat:

Was beim Umzug da bleibt, ist Wohngebäude.
Alles, was NICHT runterfällt, wenn Du das Haus umdrehst, ist Wohngebäude.

Tarifiert wird die Wohngebäudeversicherung über zwei Arten.

  1. Die bewährte aber veraltete Methode, in der man den Wert 1914 bestimmt
    Warum 1914? Deswegen!
    Der Wert 1914 wird mit dem gleitenden Neuwertfaktor multipliziert, daraus ergibt sich dann die Versicherungssumme.
    Solltest Du einen Versicherer haben, der nach dem Wert 1914 arbeitet, kontrolliert diesen gemeinsam mit Deinem Berater.
    Der Wert 1914 muss sehr akribisch ermittelt werden, schnell besteht eine Unterversicherung, was sich zur Katastrophe entwickeln kann.
    Daher bevorzuge ich eindeutig die zweite Variante:
  2. Das Wohnflächenmodell mit unbegrenzter Deckung.
    Hier muss lediglich die korrekte Wohnfläche angegeben werden, analog zur Hausrat.
    Wenn Du das getan hast, bist Du absolut auf der sicheren Seite, was Unterversicherung angeht.
    Jeder Versicherungsfall wird in der vollen Höhe bezahlt.

Welches Modell gefällt Dir denn besser? Schreib’s mir mal!

Welche Schäden versichert die Wohngebäudeversicherung eigentlich?

  1. Feuer
  2. Leitungswasser
  3. Sturm/Hagel
  4. Gegen Mehrbeitrag und wenn möglich: Elementarschäden

Zu den Feuerschäden zählen:

  • Brand
  • Explosionen
  • Implosionen
  • Verpuffung
  • Blitzschlag
  • Überschallknall
  • Anprall eines Luftfahrzeugs (Flugzeug landet auf Deinem Haus)

    Nicht versichert ist in der Regel
  • Sengschäden (gibt aber Versicherer, die das inkludieren)
  • Kurzschluss- und Überspannungsschäden durch Blitze außerhalb versicherter Sachen

Was gilt als Leitungswasser?

Wasser, das nicht bestimmungsgemäß ausgetreten ist

  • aus Zu- / Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbunden Schläuchen
  • Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung
  • Sprinkleranlagen
  • Klima- Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen

Nicht versichert sind in der Regel Wasseraustritte aus Armaturen.
Das ist schade, da dies relativ häufige Schäden sind.

Ebenso nicht versichert sind Schäden, die aus dem Grundwasser oder Hochwasser entstehen. Dafür gibt es die Möglichkeit, sich gegen Mehrbeitrag gegen Elementarschäden zu versichern.
Darauf geh ich später noch etwas näher ein.

Es gibt Versicherer, die die mitversichern, aber sehr wenige. Bitte sprich unbedingt mit Deinem Berater.

Generell ist die Wohngebäude eine der komplexesten Policen. Mach hier bitte nichts ohne kompetenten Berater. Die Gefahr, etwas zu vergessen, weil Du es als Laie nicht weißt, ist so so groß.
Du würdest es unendlich bereuen, wenn Du den entscheidenen Baustein vergisst, weil Du denkst, hm, ist ja eh mitversichert. Lass Dich bitte bitte beraten!

Der dritte große Abschnitt in der Wohngebäudeversicherung die Absicherung gegen Sturm / Hagel

Für einen Leistungsfall im Bereich Sturm muss mindestens Windstärke 8 vorliegen. Ob dies der Fall war, erfährst Du total einfach bei den Wetterstationen bzw. im Internet. Windstärke 8 hat man übrigens ab 63 km/h Windgeschwindigkeit.

Für die Zerstörung bzw. Beschädigung der versicherten Sachen besteht dann Versicherungsschutz, wenn der Sturm bzw. der Hagel die Sachen unmittelbar zerstört hat, wenn es Folgen des Sturms waren oder wenn der Sturm Gegenstände auf Deine Sachen wirft.

Bei der WGV gibt es standardmäßig keinen Schutz gegen Elementarschäden. Diesen musst Du, wie bereits erwähnt, selbst dazubuchen.

Lohnt sich das?

Elementarschäden sind

  • Hochwasser
  • Grundwasserschäden
  • Erdrutsch
  • Lawinen bzw. Dachlawinen
  • Schneedruck
  • Rückstau
  • Vulkanausbruch

Ich zeige Dir nochmal ein Bild, das Du schon kennst.

Der Schaden, der hierdurch verursacht wurde, ist nur durch die Elementarversicherung versichert.

Und ja, sie lohnt sich, da es um zigtausende Euros gehen kann.
– Keller trockenlegen
– Mauerwerk trocknen
– Schimmel beseitigen
– evtl. ist Dein Haus unbewohnbar und Du musst temporär umziehen.

Ja, die Elementarversicherung ist wichtig und lohnt sich. Nicht umsonst wollte die Bundesregierung sie obligatorisch machen. Was ich sehr befürworten würde.

Spar bitte nicht am falschen Ende!

Die Leistungen in einer Wohngebäudeversicherung sind mannigfaltig.

So zählen dazu:

  • Aufräumungs- und Abbruchkosten für das Gebäude und dazugehörige Dinge auf Deinem Grundstück
  • Feuerlöschkosten
  • Mietausfall wird kompensiert
  • Wenn Du im Hotel leben muss, während Dein Haus wieder aufgebaut wird, so wird das bezahlt
  • Wenn die Kosten aufgrund behördlicher Auflagen höher sind, werden diese bezahlt
  • Instandsetzung natürlich

Wie bereits in einigen Sparten erwähnt, so solltest Du dringend darauf achten, dass Dein Versicherer keine Kürzungen wegen grober Fahrlässigkeit vornimmt. Ob dies der Fall ist, erfährst Du von deinem Berater oder in den Versicherungsbedingungen. Das ist wichtig. Wirklich wichtig!

Viele günstige Tarife verzichten nämlich nicht auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit.

Generell ist die Wohngebäudeversicherung eine der Policen, bei denen Du nicht in erster Linie auf den Preis gucken solltest. Natürlich musst Du Dich nicht unnötig teuer versichern, aber Deine Immobilie ist in der Regel die größte Investition, die Du im Leben tätigen wirst.

Nochmals die Aufforderung an Dich: Spare nicht am falschen Ende!

In der WGV kann es übrigens durchaus Sinn, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, da es hier darum geht, existenziell bedrohliche Schäden abzusichern, die mehrere Hunderttausend Euro betragen können.

Dies muss dann aber auch spürbar die Prämie reduzieren, ansonsten kannst Du es sein lassen. Dein Berater wird Dir das passende Angebot aufzeigen.

Ich denke, Du hast gemerkt, dass diese Police wirklich sehr komplex ist und hoffe, ich konnte Dir einige Ratschläge und Tipps geben, die Dir noch nicht bekannt bzw. nicht so bewusst waren.

Auch stehe ich Dir natürlich gerne für Fragen und Beratungen zur Verfügung.

Meine Kontaktdaten findest Du am Ende dieses Artikels.

Pass auf Dich auf, bleib gesund und schütze Dich, Deine Familie und Dein Hab und Gut.

Alles liebe,

Dein

Alexander Brünisholz

FAIRmögensberater mit Herz und Verstand

Einen Termin kannst du direkt unter termine.bruenisholz.com buchen

Hier kannst du Kontakt mit mir aufnehmen, wenn Du irgendwelche Fragen hast:

Kontakt – Alex erklaert Finanzen (alex-erklaert-finanzen.de)

Gerne freue ich mich über jedes Feedback von Dir.

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